Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Klimaschutzbeschluss vom 24. März 2021 festgestellt, dass das Grundgesetz den Staat nicht nur zum Klimaschutz, sondern zur Herstellung von Klimaneutralität verpflichtet. Außerdem müsse der Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig eingeleitet werden, um zukünftige Freiheit zu schonen. Hierzu sollen frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln. Wo steht Deutschland und die Europäische Union auf dem Pfad zur Klimaneutralität? Welche Steuerungsmöglichkeiten und -leistungen kommen dem Recht zu? Dieser Vortrag wird aus einer rechtswissenschaftlichen Perspektive diesen Fragen nachgehen.
Weitere Informationen zur Vortragsreihe
www.uni-greifswald.de/uni-rathaus
Möchten Sie regelmäßig über öffentliche Veranstaltungen der Universität informiert werden, abonnieren Sie gern unsere Veranstaltungsvorschau unter: www.uni-greifswald.de/veranstaltungen-news
Kontaktadressen
Universität Greifswald
Hochschulkommunikation
Domstraße 11, Eingang 1, 17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1150
pressestelleuni-greifswaldde
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Bildung, Kultur und Sport | Abteilung Kultur
Walther-Rathenau-Straße 11, 17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 2101
kulturgreifswaldde
Verantwortlich für die Reihe
Prof. Dr. Matthias Schneider
Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft
Bahnhofstraße 48/49, 17489 Greifswald
matthias.schneideruni-greifswaldde