Fellow project: "Rechtsstaatlichkeit in der Spätmoderne"
Durch den globalen Wandel hin zu einer marktgesteuerten Weltgesellschaft hat Rechtsstaatlichkeit, ein Kind des liberal-bürgerlichen Nationalstaats des ausgehenden 19. Jahrhunderts, an Bedeutung verloren. In der heutigen Spätmoderne wird nationales Recht durch transnationales überlagert. Der Staat verliert dadurch seine Funktion als alleiniger Gestalter des Rechts, dessen Machtfülle es durch den Rechtsstaat zu bändigen gilt. Auch wird die dem Schutz von Bürgerfreiheit dienende Formstrenge des Rechts durch vage, anpassungsfähige Gesetze, experimentelle Normen mit Lernoptionen sowie Selbstregulierungsangebote und Mitwirkungspflichten Betroffener flexibilisiert. Angesichst dessen gilt es, die Richtwerthaftigkeit von Rechtsstaatlichkeit in der Spätmoderne neu zu bestimmen und womöglich für den Rechtstaat in seiner Begrenzungs- und Verpflichtungsfunktion zeitgemässe Äquivalente zu finden.