In der Satzung der WHO wird Gesundheit definiert als „ein Zustand vollständigen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen“. Dieser weite, oftmals über nationale Verständnisse hinausgehende Gesundheitsbegriff wird von Gesundheitskonzepten – wie Eco Health, One Health oder Planetary Health – mit Nachhaltigkeits-, insbesondere Klimaschutzzielen verknüpft und erweitert. Diese Konzepte können als Reaktion der Wissenschaft auf weltweite, gleichzeitig auftretende und alle politischen Ebenen betreffende multiple Krisen, wie Pandemien (COVID-19) und Klimawandel, bewertet werden. Welchen Mehrwert erzeugen diese Gesundheitskonzepte für eine Global Governance? In welchem Verhältnis stehen sie zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, dem Umweltvölkerrecht und dem gerade im Rahmen der WHO sich entwickelnden Pandemievertrag? Welche Instrumente, Verfahren und Institutionen (Policies, Politics und Polities) können die aktuellen weltweiten Herausforderungen bewältigen? Welchen Beitrag kann die interdisziplinäre Forschung hierzu leisten? Diesen Fragen wird der Vortrag u.a. nachgehen.
Sabine Schlacke ist Professorin für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht, sowie geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) an der Universität Greifswald. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Energie- und Klimaschutzrecht sowie Planungs- und Infrastrukturrecht. Sie berät die Bundesregierung als Co-Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats Globale Umweltveränderungen (WBGU) und des Lenkungskreises der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS). Sie ist ehrenamtliche Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen.
Moderation: Professor Dr. Fabian Leendertz
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Organisatorische Hinweise
Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg bietet den Vortrag auch live als Zoom-Meeting an, in dem sich Zuschauende über den Chat schriftlich beteiligen können.
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Aufzeichnung
Diese Veranstaltung wird aufgezeichnet, um sie für die Mediathek des Kollegs zu nutzen. In der Aufzeichnung wird nur der/die Vortragende, die Präsentation sowie der Moderator/die Moderatorin zu hören bzw. zu sehen sein. Video-, Audio oder Chatbeiträge werden nicht aufgezeichnet. Ein „REC“-Zeichen am Bildrand informiert die Teilnehmenden.