Demokratische Erkenntnisse, Erkenntnisse für Demokratie? – Zum juristischen Umgang mit Wissen und Nicht-Wissen

Im Recht wird nicht schlicht eine „vorgefundene“ Realität abgebildet, sondern eine spezifische, rechtlich anschlussfähige Wirklichkeit konstruiert. Diese Einsicht steht einer näheren Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Wirklichkeitsbeschreibungen nicht entgegen. Sie widerstreitet aber empiristischen Kurzschlüssen. Die Methoden und Maßstäbe, mit und nach denen rechtsintern Wissen erlangt und verwendet wird, variieren dabei stark. Besondere Probleme erzeugen Situationen unvermeidbarer Ungewissheit. Unter den Bedingungen von Big Data und Künstlicher Intelligenz werden indes selbst „sichere Unsicherheiten“ in Frage gestellt. Nicht nur beim Umgang mit Ungewissheit, sondern auch beim Umgang mit (neuer) Gewissheit stellen sich normative Herausforderungen.
 
Steffen Augsberg ist seit 2013 Professor für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen und seit 2016 Mitglied des Deutschen Ethikrates. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Verfassungs- und Verwaltungsrecht, insbesondere Gesundheitsrecht, und der Rechtstheorie. Im akademischen Jahr 2019/20 war er Senior Fellow am Alfried Krupp Wissenschaftskolleg mit dem Projekt „Gestaltungsgrenzen der Demokratie“.

Moderation: Dr. Michael Schöner


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