Interventionen ins Gehirn und das Recht auf mentale Selbstbestimmung

Bahnbrechende Entwicklungen der Neurowissenschaften vom Menschen haben in jüngerer Zeit neuartige Möglichkeiten erschlossen, in vorher unzugängliche Bereiche der menschlichen Natur auf unterschiedliche Weise einzudringen. Etwas grob, aber plastisch, lassen sich drei Formen solchen Intervenierens unterscheiden: (1) neue Einsichten, (2) neue Einblicke und (3) neue Eingriffe ins Gehirn. Die ethischen und rechtlichen Probleme, die davon aufgeworfen werden, waren Gegenstand meiner Forschungen während meines Fellow-Jahres in Greifswald. Deren Resultate münden in das Postulat eines neuen Grund- und Menschenrechts: des Rechts auf mentale Selbstbestimmung. Dessen Grundlagen und Grenzen habe ich seither intensiv ausgearbeitet. Sie vor allem sind der Gegenstand des Vortrags.

Reinhard Merkel studierte Rechtswissenschaft, Philosophie und Literaturwissenschaft in Heidelberg und München. Nach zwei juristischen Staatsexamina, Promotion und Habilitation war er Professor an den Universitäten Bielefeld und Rostock; seit April 2000 hat er den Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg inne. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Dogmatik des Strafrechts, rechtsphilosophische Grundlagenforschung, Theorien der Gerechtigkeit, Ethik und Recht der Medizin und der Neurowissenschaften sowie die Philosophie des Völkerrechts von Krieg und Frieden. Er ist Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften „Leopoldina“ und des Deutschen Ethikrats. Im Studienjahr 2013/2014 war Reinhard Merkel Senior Fellow am Alfried Krupp Wissenschaftskolleg.

Moderation: Dr. Christian Suhm


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