Nicht nur Martin Luther ist für seine Liebe zur Musik bekannt, auch sein pommerscher Mitstreiter Johannes Bugenhagen setzte sich dafür ein, dass die Musikpflege im Gottesdienst nach der Reformation nicht zum Erliegen kam. In der pommerschen Kirchenordnung (1535) sieht er die Anstellung von Organisten in den größeren Städten vor. Doch was genau hatten die Organisten zu tun? An welcher Stelle der Liturgie sollten sie spielen, aus welchen Noten? Dieser Frage geht Matthias Schneider anhand der überlieferten musikalischen Quellen sowie von norddeutschen Kirchenordnungen Bugenhagens nach.
Matthias Schneider ist Professor für Kirchenmusik an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Er leitet die von ihm 1996 ins Leben gerufene ›Greifswalder Sommerakademie Orgel‹ und ist sowohl als Interpret wie auch als Musikwissenschaftler international gefragt. Er studierte in Münster, Essen und Basel Kirchenmusik, Musikwissenschaft, Kunst- und Kirchengeschichte für Kirchenmusik, 1995 promovierte er im Fach Musikwissenschaft und besuchte zahlreiche Meisterkurse. Von 1984 bis 1993 wirkte er als Bezirkskantor in Schopfheim (Südbaden) und als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Basel. Von 1989 bis 1995 leitete er eine Orgelklasse an der Hochschule für Kirchenmusik Heidelberg. Seit 1994 lehrt er an der Universität Greifswald.
Moderation: LKMD Professor Frank Dittmer