Kinder und Jugendliche haben das Recht, bei Entscheidungsprozessen, die ihren Körper, ihre Gesundheit und ganz allgemein ihr Leben betreffen, gehört und einbezogen zu werden. Teilhabe an Behandlungsentscheidungen ist ein menschenrechtlich verbriefter Anspruch und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Genesung, indem – im Sinne des Salutogenese-Konzepts – das Gefühl der Verstehbarkeit, Handhabbarkeit und Sinnhaftigkeit im Umgang mit Krankheit gefördert und damit die Selbstwirksamkeit des Kindes gestärkt werden.
Claudia Wiesemann ist Medizinethikerin und Ärztin und forscht seit langem zu Kinderrechten in der Medizin. Sie leitet das Institut für Ethik und Geschichte der Medizin an der Universitätsmedizin Göttingen und ist Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrats.
Moderation: Professor Dr. Ute Thyen