Die seit mehreren Jahrzehnten anhaltende Kontroverse um die Todesdefinition hat die in der Praxis mit der Todesfeststellung befasste Ärzteschaft merkwürdig unbeeindruckt gelassen. Die kritischen Thesen des amerikanischen Neurologen Alan Shewmon zur Gleichsetzung des Todes des Menschen mit dem irreversiblen Ausfall seiner Hirnfunktionen und die ausführliche Befassung des US-amerikanischen President’s Council mit ihnen haben daran ebenso wenig geändert wie die in einem gespaltenen Votum resultierende Kontroverse im Deutschen Ethikrat. Von einem „Revival der Hirntod-Debatte” (Sabine Müller) konnte, was die Medizin betrifft, zu keinem Zeitpunkt die Rede sein. Auch die am 30.3.2015 veröffentlichte und damit für alle Ärzte verbindliche Vierte Fortschreibung der Richtlinien für die Todesfeststellung durch die Bundesärztekammer schreibt die Identifikation des Todes des Menschen mit dem „Hirntod“, verstanden als irreversibler Funktionsverlust des Gesamtgehirns, fort.
Ausgehend von den zuerst von Carnap formulierten Anforderungen an Explikationen wissenschaftlicher Begriffe fragt der Vortrag, wie groß der Spielraum ist, den diese Anforderungen für eine akzeptable Explikation des Todesbegriffs lassen. Im Mittelpunkt steht die Frage nach Art und Ausmaß der Rolle, die „pragmatische” Überlegungen dabei übernehmen dürfen.
Dieter Birnbacher studierte Philosophie, Anglistik und Allgemeine Sprachwissenschaft in Düsseldorf, Cambridge und Hamburg. Er habilitierte sich 1988 in Essen. Von 1993 bis 1996 war er Professor für Philosophie an der Universität Dortmund und von 1996 bis 2012 an der Universität Düsseldorf. 2012 wurde ihm die Ehrendoktorwürde von der Universität Münster verliehen. Er ist u. a. Mitglied der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina, der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer und der Schriftleitung der Zeitschrift „Ethik in der Medizin“.
Moderation: Dr. Utako Birgit Barnikol
Wie „pragmatisch“ dürfen Explikationen des Begriffs „Tod des Menschen“ sein? Überlegungen anlässlich der Vierten Fortschreibung der Richtlinien für die Todesfeststellung
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