Alternative Familienformen und das Recht — Familienrecht als eine der letzten Bastionen geschlechtsspezifischen Rechts?

Öffentlicher Abendvortrag

Familienformen in Deutschland sind in rasantem Wandel begriffen. Doch trotz diverser Alternativen wie unverheirateter Eltern, Alleinerziehender, homosexueller Eltern, sog. Patchworkfamilien etc. gilt als „Normalfall“ immer noch die (heterosexuelle) Ehe mit Kind(ern). Sie ist prägendes Leitbild für das Familienrecht und wird gegenüber anderen Familienformen privilegiert. Bevölkerungspolitische Erwägungen, Vorstellungen von „biologischen Unterschieden“ und die Verfestigung von Geschlechterrollen führen aber zu schwerwiegenden Diskriminierungen von Eltern und Kindern, die „anders“ sind. Kann ein geschlechtsneutrales Familienrecht diese Diskriminierungen beenden - und ist ein geschlechtsneutrales Familienrecht überhaupt denkbar?

Ulrike Lembke hat an der Universität Greifswald Rechtswissenschaften studiert, viel über Gender Studies gelernt und ihre rechtstheoretische Promotion verfasst. Heute ist sie Juniorprofessorin für Öffentliches Recht und Legal Gender Studies an der Universität Hamburg. Ihre Forschungsschwerpunkte umfassen europäisches Verwaltungsrecht, Rechtstheorie und Menschenrechte sowie die Grundlagen der Legal Gender Studies, Antidiskriminierungsrecht und Fragen zur Gewalt im Geschlechterverhältnis. Ulrike Lembke ist Mitherausgeberin des einzigen deutschen Lehrbuchs zur Feministischen Rechtswissenschaft und berät als Mitglied des European Network of Legal Experts in the Field of Gender Equality die Europäische Kommission.

Moderation: Professor Dr. Konrad Ott


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