Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Emanzipatorischer Pegasus oder Papiertiger? Eine arbeitsrechtliche Bilanz nach 5 Jahren Praxis

Öffentlicher Abendvortrag

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 5 Jahren. Es soll Diskriminierungen aus rassistischen Motiven sowie wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Die anfänglichen Ängste der Wirtschaft vor einer Prozessflut haben sich nicht bewahrheitet. Klagen gab es nur vereinzelt. Die Rechtsprechung hat einige Unklarheiten des Gesetzes ausgeräumt sowie den Schutz bei den Merkmalen Geschlecht, Alter und Behinderung konkretisiert bzw. ausgebaut. Bei Entgeltdiskriminierung und auf Führungspositionen allerdings greifen die gesetzlichen Instrumente nicht und es muss über andere Schutzmechanismen nachgedacht werden.

Sibylle Raasch ist Professorin für öffentliches Recht und Legal Gender Studies an der Universität Hamburg. Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich von Gleichstellungspolitik und Managing Diversity im Erwerbsbereich. In diesem Zusammenhang bearbeitete Sibylle Raasch im AGG-Kommentar, herausgegeben von Rust und Falke, die positiven Maßnahmen und führte zusammen mit Professor Dr. Daniela Rastetter eine Unternehmensbefragung zur Anwendung des AGG durch. 2007 bis 2010 war sie Mitglied im Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. 2009 nahm sie die Marianne Beth-Gastprofessur für Legal Gender Studies an der Universität Wien wahr.

Moderation: Dr. Katja Rodi


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