Darf ein Staat Kriegsflüchtlinge an der Grenze zurückweisen? Dürfen Strafgefangene wählen oder darf die Regenbogenpresse Fotos von Prominenten im Skiurlaub abdrucken? Darf einer Frau die Adoption eines Kindes versagt werden, weil sie homosexuell ist, und dürfen staatliche Klassenräume mit Kruzifixen ausgestattet werden? Die Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention werden als Mindeststandards bezeichnet, doch hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte daraus in sechs Jahrzehnten einen hochwertigen und umfassenden Grundrechtsschutz entwickelt, der manchen Staaten mittlerweile zu weit geht. Der Vortrag zeigt das Ringen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte um einheitliche Standards in einem kulturell vielfältigen Europa.
Robert Uerpmann-Wittzack studierte Rechtswissenschaft in Berlin, Tübingen und Aix-en-Provence. Seit 2000 ist er Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Regensburg. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehört der Menschen- und Grundrechtsschutz im internationalen, europäischen und deutschen Recht.
Moderation: Professor Dr. Micha H. Werner