Gelingendes Recht. Über die ästhetische Dimension des Rechts

Interdisziplinäre Fachtagung

Der Deutsche Juristen-Fakultätentag e.V. (DJFT) ist der freiwillige Zusammenschluss der 44 Juristischen Fakultäten Deutschlands sowie von neun deutschsprachigen Rechtsfakultäten im Ausland. Zu seinen Aufgaben gehören die Wahrung und Förderung der Rechtswissenschaft, verstanden als Einheit von Forschung und Lehre, und die Vertretung seiner Mitglieder in Politik und Berufswelt. Vereinszweck ist weiterhin die Vertretung der Rechtswissenschaft in der Öffentlichkeit. Diesem Zweck dient die Tagung mit dem Gesamtthema:

Gelingendes Recht. Über die ästhetische Dimension des Rechts

Das Thema „Ästhetik und Recht“ wird auf den ersten Blick verwundern. Eher erwarten würde man, wenn Adressat die Öffentlichkeit ist, Themen wie „Recht und Gerechtigkeit“, „Was ist Rechtswissenschaft?“, „Vom Wert des Rechts“, „Zukunft des Rechtsstaats“ oder ähnliches. Zumal der DJFT nicht gerade im Ruf steht, ein Vorkämpfer des Innovativen zu sein. Daher sogleich zur Entwarnung: Ästhetik, wie sie hier verstanden wird, ist nicht – oder jedenfalls nicht allein – die Lehre vom Schönen oder gar Gefälligen. Ästhetik kommt von griechisch aísthēsis, das bedeutet „Wahrnehmung“. Ästhetik ist also die Lehre von der Wahrnehmung – vom „ersten Eindruck“ bis zum „Gesamturteil“ über eine Person, ein Kunstwerk, ein Erlebnis.
Für das Recht ergeben sich daraus drei Ansatzpunkte und eine große Frage:

• Der erste Ansatzpunkt ist die Art und Weise, wie das Recht vom „Rest der Welt“ wahrgenommen wird: Als gerecht? Oder eher lästig? Als streng oder milde? als eine Selbstverständlichkeit? Als ersehnte Ordnung?

• Der zweite Ansatzpunkt ist die Art und Weise, wie seinerseits das Recht den „Rest der Welt“ wahrnimmt. Voreingenommen? Wirklich unparteiisch? Offen für alle, die es angeht? Oder nur für diejenigen, die sich druckvoll bemerkbar machen? Zu sehr in „Dogmatik“ verstrickt, um die wirklichen Probleme zu erkennen?

• Der dritte Ansatzpunkt hängt damit zusammen, er betrifft die Art und Weise, wie das Recht sich selbst wahrnimmt: Selbstgerecht? Kritisch? „Achtsam“? Als Problemlöser, dem wichtig ist, was hinten herauskommt? Als methodenbewusste Wissenschaft?

Die große Frage, die sich aus allem ergibt, lautet: Oo es in all diesen disparaten Perspektiven auch normative Aussagen gibt. Letztlich ist dies die alte Frage, was „gutes Recht“ ausmacht. Dabei liegt für Juristen auf der Hand, dass die Antwort „Es muss halt gerecht sein“ zu kurz greift: In jedem juristisch interessanten Fall haben beide Seiten gute Gründe für das, was sie jeweils als gerecht empfinden bzw. „wahrnehmen“. Also muss gutes Recht, muss eine gute rechtliche Lösung, muss gute Dogmatik wohl anderen Kriterien genügen, wenn man sie als „gelungen“ empfindet – oder auch als misslungen. Die Tagung des DJFT will Faktoren herausarbeiten, die für ein gelingendes Recht von Bedeutung sind – im Zusammenspiel aller drei Ansatzpunkte. Dabei werden nicht nur Vertreter der akademischen Rechtswissenschaft zu Wort kommen, sondern auch Stimmen aus der Richter- und Anwaltschaft, sogar aus der Prüfungspraxis. Recht ist alles andere als eindimensional – und die Öffentlichkeit sollte gerade auf diese Vielschichtigkeit aufmerksam gemacht werden.

KONTAKT
Deutscher Juristen-Fakultätentag e.V.
Prof. Dr. Joachim Lege (Vorsitzender)
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Domstr. 20, 17489 Greifswald

Geschäftsstelle: Christian Wuntke
Telefon: +49 (0)3834 420 2165
Sekretariat: Jana Prieß
Telefon: +49 (0)3834 420 2151

Bitte senden Sie die Anmeldung möglichst per E-Mail bis zum 27. April 2018 an geschaeftsstelle@djft.de. Vielen Dank!
Evtl. Rückfragen bitte tel. unter +49 (0)3834 420 2151 oder per E-Mail an geschaeftsstelle@djft.de.

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