Vor dem Hintergrund des rasanten technologischen Fortschritts wird das Erbgut einer wachsenden Zahl von Menschen zu Zwecken der biomedizinischen Forschung und klinischen Behandlung sequenziert. Damit verbunden ist u. a. das Problem des Umgangs mit möglichen sogenannten genetischen Zufallsbefunden. In dem Vortrag werden die von der interdisziplinären Heidelberger Projektgruppe EURAT (Ethische und Rechtliche Aspekte der Totalgenomsequenzierung) erarbeiteten Empfehlungen für den Umgang mit genetischen Zufallsbefunden vorgestellt und vor dem Hintergrund neuester Entwicklungen und Diskussionsbeiträge erörtert. Im Mittelpunkt steht der von EURAT formulierte Verhaltenskodex mit Rechten und Pflichten für alle Forscher, die auf Zufallsbefunde stoßen können, sowie die Aufklärung von Patienten und Forschungsprobanden zum möglichen Auftreten und zur Rückmeldung von Zufallsbefunden. Patienten, so zeigen Erkenntnisse aus unserer aktuellsten empirischen Forschung, haben ein großes Interesse an Zufallsbefunden und deren Rückmeldung.
Privatdozentin Dr. med. Dr. phil. Eva Winkler promovierte in der Krebsforschung am Deutschen Krebsforschungszentrum und in Medizin- und Gesundheitsethik an der Universität Basel mit Auszeichnung. Am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen der Universitätsklinik Heidelberg verbindet sie beide Fachbreiche: Sie arbeitet dort als Oberärztin in der Medizinischen Onkologie und ist Leiterin des Schwerpunktes „Ethik und Patientenorientierung in der Onkologie“. Sie ist zudem Sprecherin der interdisziplinären Forschergruppe EURAT zu ethischen und rechtlichen Aspekten der Gesamtgenomsequenzierung.
Moderation: Dr. Martin Langanke
Genetische Zufallsbefunde – Was wollen wir wissen? Was soll berichtet werden?
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