Ist ein freier Wille Bedingung rechtlicher Schuld?

Öffentlicher Abendvortrag

Haben wir einen freien Willen? Nur dann, so heißt es, kann unser Handeln frei und können wir dafür verantwortlich sein. Eine solche Freiheit bedeute, dass ein Handelnder sich auch anders entscheiden und deshalb anders hätte handeln können. Nun haben Entscheidungen ihren Ursprung im Gehirn: einem System der Physik. Ihr Ablauf scheint daher den Gesetzen der Natur zu folgen. Für einen davon befreiten Willen scheint kein Platz zu sein. Widerlegen lassen dürfte sich diese Sicht der Dinge nicht. Müsste sie aber nicht jede rechtliche Verantwortlichkeit für menschliches Handeln ausschließen? Das glaube ich nicht. Wie eine solche Verantwortung dennoch zu begründen ist, will ich in meinem Vortrag zeigen.

Reinhard Merkel studierte Rechtswissenschaft, Philosophie und Literaturwissenschaft in Heidelberg und München. Nach zwei juristischen Staatsexamina, Promotion und Habilitation war er Professor an den Universitäten Bielefeld und Rostock, danach Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. Seine Forschungsschwerpunkte sind u. a. die Dogmatik des Strafrechts, Theorien der Gerechtigkeit, Ethik und Recht der Medizin und der Neurowissenschaften sowie die Philosophie des Völkerrechts von Krieg und Frieden. Er ist Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und des Deutschen Ethikrats. Im Studienjahr 2013/2014 war Reinhard Merkel Senior Fellow am Alfried Krupp Wissenschaftskolleg.

Moderation: Jonas Langer

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