Leistungsrechte als Minimalstandards: Konzepte und Konflikte

Öffentlicher Abendvortrag

Wer soziale Minimalstandards als hochrangige normative Standards vertreten will, wird bestimmten Ansprüchen auf soziale Leistungen den Status von Rechten einräumen, deren Schutz nicht bloß moralisch verdienstlich oder supererogatorisch ist. Er begibt sich damit in eine verwickelte Diskussion um „positive” Rechte und Pflichten, die gegenüber „negativen” Rechten und Pflichten traditionell als nachrangig angesehen werden. Einige neuere Ansätze versuchen indes zu zeigen, dass zumindest bestimmte positive soziale Rechte starke Rechte sind, die negative übertrumpfen können. Die korrespondierenden Pflichten dieser Rechte wären als strikte oder unnachlässliche (Kant) Pflichten zu begründen. Nach einer kurzen terminologischen und explorativen Einführung sollen im Vortrag zwei unterschiedliche Grundmodelle untersucht werden, die im Grunde genau dies versuchen: Ansprüche auf soziale Leistungen zu Rechtsansprüchen und die korrespondieren Pflichten zu strikten zu erklären. Während das eine Modell soziale Rechte als Rechte auf Kompensation vergangenen oder gegenwärtigen Unrechts einführt, versucht das andere Grundmodell, soziale Rechte als Ansprüche auf Schutz eines besonders hohen Gutes – sei es der Handlungsfähigkeit, der Diskursfähigkeit oder des Status in einer Rechtfertigungsgemeinschaft – zu etablieren. 

Nach dem Studium der Philosophie, Geschichte und Politikwissenschaft in Hamburg und Berlin war Jens Peter Brune als Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten, in der Ausbildung von Ethiklehrer/innen sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln und der Freien Universität Berlin tätig. Seit dem WS 2012/13 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Philosophie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Derzeit leitet er das DFG-geförderte Forschungsprojekt „Menschenwürde und Existenzminimum: Möglichkeiten der Legitimation und der Limitation eines normativen Minimalstandards.“

Moderation: Dr. Martin Langanke


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