Menschenwürde und Existenzminimum II

Workshop

Im Jahr 2010 hat das Bundesverfassungsgericht ein menschenwürdiges Existenzminimum zum einklagbaren Grundrecht erklärt. Seither wird in öffentlichen Armutsdebatten, aber auch zunehmend in der Sozial- und Rechtsphilosophie sowie der normativen Entwicklungstheorie auf ein Konzept der Menschenwürde zurückgegriffen, um Phänomene der Armut kritisch zu fassen. Doch was bedeutet Menschenwürde aus philosophischer Sicht? Wie lässt sich ein menschenwürdiges Existenzminimum bestimmen? Ist die Idee der Menschenwürde eine geeignete Grundlage für soziale Leistungsansprüche, denen Leistungspflichten korrespondieren? Wo enden solche Pflichten: An unserer Staatsgrenze? Der EU-Grenze? Oder reichen sie darüber hinaus?

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Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald
Natalia Zborka
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Telefon +49 3834 420 - 5021
Telefax +49 3834 420 - 5005
natalia.zborka(at)wiko-greifswald(dot)de

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