In jüngerer Vergangenheit sind zahlreiche neurotechnische Methoden zur Intervention ins Gehirn und damit ins „Ich“ des Menschen entstanden. Zunächst therapeutischen Zielen verpflichtet, sind sie inzwischen fast alle auch als Möglichkeiten eines mentalen „Enhancements“ erkannt worden – als Mittel zur Steigerung kognitiver, emotionaler und volitionaler Fähigkeiten gesunder Menschen. Längst ist dabei nicht mehr (nur) vom pharmazeutischen „mind doping“ durch „smart pills“ die Rede. Neue Formen der Hirnstimulation, techno- und biologische Hirnimplantate und Brain-Computer-Interfaces ermöglichen weitaus profundere, ggf. dauerhafte Veränderungen des Gehirns und damit der Persönlichkeit von Menschen. Mögliche soziale Folgen dieser Entwicklung und ihre rechtsethischen Probleme sind noch wenig verstanden. Deren wichtigsten widmet sich der Vortrag.
Reinhard Merkel studierte Rechtswissenschaft, Philosophie und Literaturwissenschaft in Heidelberg und München. Nach zwei juristischen Staatsexamina, Promotion und Habilitation war er Professor an den Universitäten Bielefeld und Rostock; seit April 2000 hat er den Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg inne. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Dogmatik des Strafrechts, rechtsphilosophische Grundlagenforschung, Theorien der Gerechtigkeit, Ethik und Recht der Medizin und der Neurowissenschaften sowie die Philosophie des Völkerrechts von Krieg und Frieden. Er ist Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften „Leopoldina“ und des Deutschen Ethikrats.
Moderation: Professor Dr. Joachim Lege
Neuro-Enhancement – Eingriffe in das Gehirn zur Verbesserung des Menschen
Fellow Lecture,Öffentlicher Abendvortrag
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