Rechtliche und ethische Aspekte des ärztlich assistierten Suizids

Öffentlicher Abendvortrag

Peter Hintze lehnt eine strafrechtlich geregelte ärztliche Suizidassistenz ab. Er spricht sich stattdessen für eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch aus, die es Ärzten auf ausdrücklichen Wunsch eines Patienten erlaubt, auf freiwilliger Basis eine Suizidassistenz in den Fällen einer irreversiblen Erkrankung und bei Vorliegen eines hohen Leidensdrucks zu gewähren. Hintze hält es für einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich geschützte Menschenwürde und das Gebot der Nächstenliebe, wenn aus dem Schutz des Lebens ein staatlicher Zwang zum Leiden wird. Peter Hintze (geb. 1950) übte nach dem Studium der evangelischen Theologie bis 1983 den Beruf des Pfarrers aus. Er war von 1983 bis 1990 Bundesbeauftragter für den Zivildienst und 1990 bis 1992 Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU. Generalsekretär der CDU Deutschlands und anschließend europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war er von 1992 bis 1998. Von 2005 bis 2013 fungierte Peter Hintze als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Er ist seit 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages, zu dessen Vizepräsident er im Oktober 2013 gewählt wurde. Seit 2002 ist er auch Vizepräsident der Europäischen Volkspartei.
Moderation: Professor Dr. Heinrich Assel


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