Das Deutsch-Polnische Verwaltungskolloquium ist eine hochrangig besetzte und traditionsreiche Fachtagung. Sie vereinigt alle zwei Jahre rund vierzig Staatsrechtslehrer beider Länder im rechtsvergleichenden Austausch zu zentralen Rechtsfragen des nationalen öffentlichen Rechts auch unter dem Einfluss des Europarechts.
Einer der dynamischsten Aspekte dieses Einflusses ist die aktuelle Entwicklung der Uni-onsgrundrechte. Ihr widmet sich die Tagung unter dem Generalthema: „Unionsgrundrechte und Diskriminierungsverbote im Verfassungs- und Verwaltungsrecht: deutsche und polnische Perspektiven“.
Der wissenschaftlichen Bearbeitung des Themas dienen verschiedene Vorträge sowohl von deutschen wie von polnischen Referenten, die anschließend Grundlage einer umfassenden Diskussion aller Teilnehmer sind.
Ziel der Tagung ist es, die Probleme des Einwirkens des heute vielschichtig gewordenen Systems der Unionsgrundrechte auf das nationale Verfassungs- und Verwaltungsrecht zu erfassen, die jeweiligen Perspektiven und Ansätze auszutauschen, im Hinblick auf eine mögliche Lösung fortzuentwickeln und auf dieser Basis beispielhaft zwei der drängendsten Probleme und politisch wie rechtlich umstrittensten Aspekte des Diskriminierungsverbots zu analysieren. Damit soll gleichzeitig ein Beitrag geleistet werden, die immer wieder beklagte Verengung europarechtlicher Debatten auf den jeweils nationalen Diskursraum aufzubrechen.