Förderung von Tagungskonzepten


Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald lädt zur Einreichung von Vorschlägen für innovative und zukunftsweisende Tagungen im Jahr 2026 ein, um Forschenden die Möglichkeit zu bieten, ihre Forschungsideen in einem inspirierenden Umfeld zu präsentieren und zu diskutieren. Eingeladen sind Tagungskonzepte, die nicht nur den aktuellen Stand der Forschung widerspiegeln, sondern auch neue Perspektiven eröffnen und möglichst den interdisziplinären Dialog fördern. Besonders willkommen sind Vorschläge, die sich mit den Forschungsschwerpunkten der Universität Greifswald verknüpfen lassen und internationale Expertise einbinden.

Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald bietet im Förderfall nicht nur die hervorragende Infrastruktur zur Durchführung der Tagung, sondern auch umfangreiche Unterstützung bei Planung und Organisation, Öffentlichkeitsarbeit, Information und Dokumentation sowie Pausencatering und Verpflegung.  

Das Antragsverfahren ist einfach und unbürokratisch gehalten. Im Folgenden sind die wichtigsten Angaben und Anforderungen an ein Tagungsprojekt zusammengestellt:

Anforderungen für ein beantragtes Tagungskonzept:

  1. Antragstellende Person: Antragstellende müssen grundsätzlich Angehörige der Universität Greifswald sein. Mitglieder der außeruniversitären Einrichtungen in Greifswald können Anträge gemeinsam mit Angehörigen der Universität Greifswald stellen.
  2. Tagungsleitung: Es dürfen maximal drei Tagungsleiter*innen benannt werden. Tagungsleitende können auch an anderen Universitäten bzw. Einrichtungen affiliiert sein.
  3. Thematische Ausrichtung: Die Tagung sollte nach Möglichkeit interdisziplinär ausgerichtet sein und eine Anbindung an Fachgebiete der Universität Greifswald haben. Es ist vorteilhaft, einen der Forschungsschwerpunkte der Universität Greifswald zu berücksichtigen.
  4. Referierende: Es sollen im Themenbereich ausgewiesene externe Referierende eingebunden werden, nach Möglichkeit auch aus dem internationalen Raum.
  5. Öffentlichkeitsarbeit: Es soll ein öffentlicher Abendvortrag zur breitenwirksamen Präsentation des Tagungsthemas stattfinden.
  6. Personelle Unterstützung: Nach Möglichkeit sollten die Antragstellenden personelle Unterstützung während der Tagung bereitstellen.
  7. Finanzierung: Die Einwerbung von Kofinanzierungen, insbesondere zur (anteiligen) Deckung von Reisekosten der Referierenden, Bewirtungskosten und Kosten für Exkursionen sowie besondere Elemente des Tagungsprogramms, wird ausdrücklich begrüßt.
  8. Einbindung von Fellows: Nach Möglichkeit sollen aktuelle und ehemalige Fellows des Kollegs, die für das Tagungsthema einschlägig sind, aktiv eingebunden werden.

Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Tagungen sowohl wissenschaftlich hochwertig als auch organisatorisch gut unterstützt sind und eine breite Resonanz finden. Weitere Informationen finden Sie unter den frequently asked questions (FAQs).

Bewerbungsschluss:
Für das akademische Jahr 20 26 werden Bewerbungen für Tagungen bis zum 31. Dezember 2024 angenommen. Nach sorgfältiger Sichtung aller eingegangenen Anträge wird bei positiver Evaluation eine vorläufige Bewilligung im Februar 2025 erteilt.

Mögliche Tagungszeiträume in der Förderperiode:
März 2026 (KW 10-13), April 2026 (KW 16-18), Mai 2026 (KW 19 und KW 21-22), Juni 2026 (KW 23-27), Juli 2026 (KW 28-29), August 2026 (KW 35), September 2026 (KW 37-38), Oktober 2026 (KW 43-44), November 2026 (KW 45-48)